Sie soll für die mutmasslichen Opfer auf einschlägigen Internetseiten Sex-Werbung gemacht, mit den Freiern die Preise für die sexuellen Dienstleistungen abgemacht und Termine vereinbart haben. Sie soll die mutmasslichen Opfer zudem sexuell ausgebeutet haben, indem sie wesentliche Einkünfte der Prostituierten für sich selber zurückbehalten habe. Zudem soll sie durch Kauf, Einfuhr, Besitz, Konsum und evtl. Verkauf von Betäubungsmitteln im qualifizierten Bereich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben.