2 nanziellen Verhältnissen im Ausland unter Täuschung angeworben, diese nach ihrer Ankunft in der Schweiz in ihrer Wohnung oder in Hotels und Wohnungen an verschiedenen Adressen untergebracht, als Sexarbeiterinnen illegal der Prostitution zugeführt und alsdann in den Umständen der Prostitutionstätigkeit kontrolliert und überwacht haben. Sie soll für die mutmasslichen Opfer auf einschlägigen Internetseiten Sex-Werbung gemacht, mit den Freiern die Preise für die sexuellen Dienstleistungen abgemacht und Termine vereinbart haben.