Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthaltes mit Bereicherungsabsicht / Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung) sowie der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 2 BetmG) dringend verdächtigt. Sie soll Frauen in prekären fi-