Sie beantragte unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und sie sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 24. Oktober 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Frist zur Einreichung von abschliessenden Bemerkungen ist unbenutzt abgelaufen.