Darin wird unter dem Stichwort «Waffenaffinität» u.a. festgehalten, dass ein freier Zugang zu Waffen für eine Person, welche im ständigen Widerstreit mit den gesellschaftlichen Instanzen liege und welche nach eigenem Bekunden niemals zum Nachgeben bereit sei, für eine gewisse Verschärfung der Bedrohungslage sorge. So weist das Gutachten denn darauf hin, dass die Impulskontrolle des Beschwerdeführers in Konfliktsituationen nicht als gut bezeichnet werden könne. Seine wiederholten Beissattacken zeigten, dass er verhaltensmässig rasch völlig enthemmt werde (vgl. S. 25 des Gutachtens).