Appenzell Ausserrhoden liegt ein Gutachten vom 6. Juli 2018 vor, das im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit dem Beschwerdeführer Titel und Befugnisse eines «Schützenmeisters» belassen werden können, erstellt wurde. Darin wird unter dem Stichwort «Waffenaffinität» u.a. festgehalten, dass ein freier Zugang zu Waffen für eine Person, welche im ständigen Widerstreit mit den gesellschaftlichen Instanzen liege und welche nach eigenem Bekunden niemals zum Nachgeben bereit sei, für eine gewisse Verschärfung der Bedrohungslage sorge.