gar die Verletzung der Integrität anderer in die Tat umzusetzen. Insofern bleibe ein im Vergleich zu anderen und bisher nicht auffälligen Menschen erhöhtes Mass der Wahrscheinlichkeit, dass Waffen in Zukunft eingesetzt würden (vgl. S. 45 des Gutachtens). Vom Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden liegt ein Gutachten vom 6. Juli 2018 vor, das im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit dem Beschwerdeführer Titel und Befugnisse eines «Schützenmeisters» belassen werden können, erstellt wurde.