_ ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 zum Ausdruck gebracht, dass beabsichtigt sei, ein weiteres psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Bis zum Vorliegen dieses Gutachtens ist aufgrund der vorangehenden Erwägungen von einer ungünstigen Rückfallprognose auszugehen. 10.5 Es liegt folglich Wiederholungsgefahr vor.