Besonders bei drohenden schweren Gewaltverbrechen ist dabei auch dem psychischen Zustand der beschuldigten Person bzw. ihrer Unberechenbarkeit oder Aggressivität Rechnung zu tragen (Urteil des Bundesgerichts 1B_91/2022 vom 18. März 2022 E. 4.1). Laut Gutachten der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 6. Februar 2017 besteht die Gefahr neuerlicher Straftaten; insbesondere Drohungs-, Beleidigungsund Nötigungsdelikte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.