Darin ist festgehalten, dass seitens der Staatsanwaltschaft der Region Berner Jura-Seeland die erforderlichen Sofortmassahmen getroffen würden, so u.a. die Anhaltung/Verhaftung des Beschwerdeführers am 15. September 2023 sowie die im Anschluss durchgeführte Hausdurchsuchung. Weiter wird denn auch im Haftantrag die (noch offene) Bestimmung des Gerichtsstands für das Verfahren gegen den Beschwerdeführer erwähnt. Damit ist vorliegend derzeit die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zuständig.