Ein entsprechendes Gesuch des Beschwerdeführers resp. seiner Verteidigung auf Akteneinsicht ist in den Haftakten ARR 23 452 nicht ersichtlich. Dem Protokoll der Hafteröffnung der Staatsanwaltschaft vom 15. September 2023 kann entnommen werden, dass dem Beschwerdeführer die vorgeworfenen Drohungen und Beschimpfungen (per E-Mail und per Voicemail) vorgehalten wurden und er sich dazu