Er sei am Samstag, 7. Oktober 2023 ohne Information über den Grund nach Biel transportiert und dem Haftrichter vorgeführt worden, ohne sich auf den Termin auch nur minimal vorbereiten zu können (Besprechung mit seinem damaligen Anwalt, Akteneinsicht). Mit persönlichem Schreiben vom 18. Oktober 2023 weist der Beschwerdeführer daraufhin, dass er bereits am 25. September 2023 beim Obergericht geltend gemacht habe, dass die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland nicht zuständig sei. Darüber hinaus sei keine Haftverhandlung durchgeführt worden, obwohl er dies verlangt habe.