Die neue Haftverhandlung habe zudem stattgefunden, bevor der Beschwerdeführer den Beschluss der Beschwerdekammer, mit dem der erste Haftentscheid kassiert worden sei, überhaupt habe zur Kenntnis nehmen können. Er sei am Samstag, 7. Oktober 2023 ohne Information über den Grund nach Biel transportiert und dem Haftrichter vorgeführt worden, ohne sich auf den Termin auch nur minimal vorbereiten zu können (Besprechung mit seinem damaligen Anwalt, Akteneinsicht).