Gestützt drauf beantragt er die neuerliche Durchführung der Haftverhandlung. In der Beschwerdeschrift vom 17. Oktober 2023 lässt der Beschwerdeführer durch seine amtliche Verteidigung ergänzen, dass er sich gemäss dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 6. Oktober 2023 (BK 23 409) seit dem 19. September 2023 in Untersuchungshaft befinde. Formell