2 nannten Personen nicht um einen liquiden Alibibeweis handle. Die gutachterliche Einschätzung von Dr. med. G.________ befinde sich voraussichtlich in den ebenfalls beigezogenen amtlichen Akten. Mit Beschwerdebestätigung-/ergänzung vom 17. Oktober 2023 sei zudem die E-Mail von H.________ vom 18. September 2023 eingereicht worden.