1.4 Das Zwangsmassnahmengericht führte gestützt auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 6. Oktober 2023 am 7. Oktober 2023 eine Verhandlung durch und versetzte den Beschwerdeführer wegen Wiederholungs- und Ausführungsgefahr für eine Dauer von drei Monaten (d.h. vom 15. September 2023 bis 14. Dezember 2023) in Untersuchungshaft. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer zunächst mit persönlicher Eingabe vom 7. Oktober 2023 an die Beschwerdekammer.