(nachfolgend: Beschwerdeführer) mit diversen persönlichen Eingaben an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Nachdem die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt E.________, auf Aufforderung der Beschwerdekammer hin den Beschwerdewillen seines Mandanten bestätigt und die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts sowie die umgehende Haftentlassung des Beschwerdeführers beantragt hatte, eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren.