wurden auch in der oberinstanzlichen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft lediglich in allgemeiner Weise Ausführungen hinsichtlich der Vorgehensweise von OCGs (Organised Crime Group) im Online-Anlagebetrug (Boiler Room Scam) gemacht (fremde oder falsche Identitäten; Verteilung der Daten auf zahlreichen Servern bei unterschiedlichen Hosting-Providern; Waschen der betrügerisch erlangten Gelder über «mixer» und «tumbler»;