Weiter konnte der Beschwerdeführer die Mobiltelefonnummer von «B.________» (+a.________(Telefonnummer)) sowie einen – zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung am 27. Dezember 2022 – noch aktiven Zugang zu seinem Benutzerkonto auf der Fake-Plattform C.________ angeben. Zudem führte er in der Beschwerde mehrere Telefonnummern von Anrufern mit der Vorwahl von Grossbritannien auf, von welchen er im August und September 2023 kontaktiert worden ist und welche offenbar genau über den Betrag, welcher ihm abhandengekommen ist, informiert waren (+b.________(Telefonnummer); +c.________(Telefonnummer); +d.________(Telefonnummer); +e.________(Telefonnummer)).