Dabei werden bei der Kontoeröffnung von den Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währung personenbezogene Daten der Kunden angefordert und erfasst (u.a. Name/Vorname, Geburtsdatum, Adresse etc.), die dann anhand offizieller Dokumente überprüft werden. Gemäss der Internetseite der Handelsplattform F.________(Plattform) untersteht diese als Unternehmung der Europäischen Union den KYC-Vorschriften (vgl. im Internet unter: G.________(Internetseite); vgl. auch die 5. Geldwäsche-Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rates vom 30. Mai 2018 sowie § 1. und 5. ff.