5 4.2 Aus den vorliegenden Akten geht hervor, dass hinsichtlich des inkriminierten On- line-Anlagebetrugs zum Nachteil des Beschwerdeführers verschiedene Ermittlungsansätze resp. Anknüpfungspunkte in Bezug auf die Identität der derzeit unbekannten Täterschaft vorliegen. So ergab die polizeiliche Abfrage der Header-Daten der erhaltenen E-Mails von D.________(E-Mailadresse) der Fake-Plattform C.________ die IP-Adresse J.________. Weiter hat der Beschwerdeführer einen von ihm in Auftrag gegebenen Cryptocurrency Investigation