Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, es treffe nicht zu, dass sein Geld an anonyme Konti überwiesen worden sei. Die Hauptkonti befänden sich auf F.________(Plattform) (vgl. insoweit den Cryptocurrency Investigation Report der H.________(Unternehmung) vom 23. Februar 2023). Der Firmensitz von F.________(Plattform) sei auf österreichischem Terrain und unterliege deren Regelungen (5. EU-Geldwäschereirichtlinien [AML5] → Verifizierung des F.________(Plattform)-Kontos). Man müsste einfach die Identität des Wallets I.________ aufklären.