2 gen Online-Anlagebetrugs, angeblich begangen in der Zeit vom 18. Oktober 2022 bis 23. Dezember 2022. Er machte an der gleichtägigen polizeilichen Einvernahme geltend, er sei im Oktober 2022 von einer unbekannten Täterschaft («B.________») über LinkedIn angeschrieben worden. Diese habe mit ihm geflirtet. Nachdem sie die Kommunikation auf WhatsApp gewechselt hätten, sei es nach einiger Zeit zum Thema Kryptowährungen gekommen. «B.________» habe ihn dazu gebracht, ein Tradingkonto bei der Plattform C._____