1. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Betrugs zum Nachteil des Anzeigers A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer; Ziff. 1) und sistierte die Untersuchung gleichzeitig (Ziff. 2). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 10. Oktober 2023 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und die Ermittlungen seien weiterzuführen.