Auch auf die Beschwerde gegen den Beschluss BK 22 297 trat das Bundesgericht nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 1B_436/2022 vom 27. September 2022). Für die Überprüfung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Nichtanhandnahme ist entscheidend, ob sich aus dem vom Beschwerdeführer bemängelten Beschluss Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten ergeben. Dies ist – wie eingangs erwähnt – zu verneinen. Der pauschale Vorwurf des Beschwerdeführers, der Beschuldigte habe absichtlich Verfahrensfehler begangen, ist unbegründet und entbehrt jeglicher Grundlage.