Der Beschwerdeführer beanstandet mit Anzeige vom 22. August 2022 nicht nur die der Anzeige beigelegten Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 296 und BK 22 297, beide vom 20. Juli 2022, welche unter der Leitung des Beschuldigten als Präsident der Beschwerdekammer ergangen sind, sondern die Justiz ganz generell. Offensichtlich ist er mit den jeweiligen Entscheiden nicht einverstanden und verlangt eine Überprüfung derselben. Letzteres kann jedoch nicht mittels Anzeige oder im Beschwerdeverfahren erreicht werden.