3.3 Der Beschwerdeführer kritisiert die Begründung der Staatsanwaltschaft und wirft ihr sowie der gesamten Berner Justiz im Wesentlichen vor, seinen Anliegen konsequent nicht nachzugehen. Er fühlt sich offensichtlich nicht ernstgenommen und vertritt die Auffassung, dass sich die Behörden untereinander schützen und ihre (angeblichen) Verfehlungen als fahrlässige prozessuale und materielle Verfahrensfehler gegenseitig genehmigen würden. Dadurch würden sie die Justiz gezielt ausnutzen, um ihn prozessual zu benachteiligen sowie gesundheitlich und finanziell zu schädigen.