4: Der Beschwerdeführer 1 hat dem Kanton Bern die Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 3'282.35 (inkl. Auslagen und MWST) zurückzubezahlen und dem Beschwerdeführer 2 die Differenz von CHF 295.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 23 426, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt.