2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 (BK 23 427) wird teilweise gutgeheissen. Die Dispositivziffern 3 und 4 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland BJS 2021 12459 vom 27. September 2023 werden aufgehoben und neu wie folgt formuliert: Ziff. 3: Das Honorar der amtlichen Verteidigung wird auf CHF 3'282.35 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Ziff. 4: Der Beschwerdeführer 1 hat dem Kanton Bern die Rechtsanwalt B.__