442 Abs. 4 StPO). Dem Beschwerdeführer ist daher für das Beschwerdeverfahren ein Betrag von CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) auszubezahlen. 19 Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 (BK 23 426) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.