_ keine Kostennote eingereicht, seine Entschädigung wird somit auch diesbezüglich nach Ermessen des Gerichts festgesetzt. Mit Blick auf die auf seine eigene Beschwerde anteilmässig entfallenden Aufwendungen (jeweils Verfassen der Beschwerde, der Stellungnahme zur Frage einer allfälligen Interessenskollision sowie den abschliessenden Bemerkungen, Kenntnisnahme von sieben verfahrensleitenden Verfügungen inkl. Schriftenwechsel) erweist sich eine Entschädigung von pauschal