Zumal das Verfahren gegen den Beschwerdeführer 1 mit Verfügung BJS 2021 12459 vom 27. September 2023 rechtskräftig eingestellt wurde, wird die Entschädigung der amtlichen Verteidigung durch die Beschwerdekammer festgesetzt. Rechtsanwalt B.________ hat für das Beschwerdeverfahren BK 24 426 keine Kostennote eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten. Seine Entschädigung wird somit praxisgemäss nach Ermessen des Gerichts bestimmt. Gemäss Art. 42 Abs. 1 Satz 1 des Kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG; BSG 168.11) hat Rechtsanwalt B.___