17 7.2 7.2.1 Der Beschwerdeführer 1 ist im Beschwerdeverfahren BK 24 426 amtlich durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird grundsätzlich am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt (Art. 135 Abs. 2 StPO). Zumal das Verfahren gegen den Beschwerdeführer 1 mit Verfügung BJS 2021 12459 vom 27. September 2023 rechtskräftig eingestellt wurde, wird die Entschädigung der amtlichen Verteidigung durch die Beschwerdekammer festgesetzt.