245) zu entschädigen. Für die Kenntnisnahme des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 22. Juni 2023 (Akten BJS 21 12459, pag. 244) sind ihm mit der Vorinstanz 5 Minuten Arbeit zu entschädigen. Auch wenn der Beschwerdeführer für die Durchsicht des Schreibens der Staatsanwaltschaft an das SEM inkl. Stellungnahme des SEM vom 31. August 2023 kein Aufwand geltend macht, führt die Staatsanwaltschaft zu Recht an, dass ihm insoweit 15 Minuten abzugelten sind. Schliesslich sind ihm mit der Vorinstanz zusätzliche nicht geltend gemachte 30 Minuten für Abschlussarbeiten zu entschädigen.