16 lichen Austausch mit dem Klienten, sind dem Beschwerdeführer mit der Staatsanwaltschaft 15 Minuten zu entschädigen (Position 16 der Honorarnote). Eine weitere Stunde ist ihm für die im Zusammenhang mit der Stellungnahme vom 20. Juni 2023 geltend gemachten Aufwendungen (Akten BJS 21 12459, pag. 236-241 [inkl. Beilagen]; Position 15) sowie das in der Leistungsübersicht nicht aufgeführte Schreiben vom 26. Juni 2023 (Akten BJS 21 12459, pag. 245) zu entschädigen.