Gleiches gilt für die unter den Positionen 17, 18, 20 und 22 der Honorarnote geltend gemachten E-Mails an und Kurzbesprechungen mit dem Beschwerdeführer 2. Für die Positionen 17 bis 22 ist ihm mithin ebenfalls rund 1 Stunde Arbeit zu entschädigen. Für die Kenntnisnahme der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Juni 2023 (Akten BJS 21 12459, pag. 233-234) sowie den in diesem Zusammenhang erforder-