15 knapp 10-minütige Gespräch, wird seitens der Beschwerdekammer nicht als unverhältnismässig erachtet. Zumal der Beschwerdeführer 2 entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit Position 25 nicht nur von der Verfügung des Regionalgerichts vom 17. November 2022 (Akten BJS 21 12459, pag. 190-191), sondern auch von der ihm damit zugestellten Stellungnahme der Vorinstanz vom 3. November 2022 (Akten BJS 21 12459, pag.