für deren Übermittlung per E-Mail erweisen sich sodann weitere 10 Minuten als gerechtfertigt. Gleich verhält es sich, wenn der Beschwerdeführer für die Durchsicht der Verfügung des Regionalgerichts vom 14. Oktober 2022 (Akten BJS 21 12459, pag. 181-182 und die diesbezügliche Inkenntnissetzung des Klienten 15 Minuten geltend macht (Position 27). Auch das unter Position 26 aufgeführte