13 nachfolgend zu zeigen sein wird, erweisen sich jedoch nicht alle Kürzungen als angemessen: Zunächst kann der Generalstaatsanwaltschaft nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringt, es sei nicht zu beanstanden, dass die Leistungen des Beschwerdeführers 2 vor dem 30. September 2022 (Positionen 32 bis 35 der Honorarnote) nicht entschädigt worden seien.