Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der massgebliche Durchschnittsaufwand bei einer Grössenordnung von CHF 2’500.00 liegt. Entgegen den Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft erweist sich mit Blick auf die eher überdurchschnittlichen rechtlichen Schwierigkeiten, die eher überdurchschnittliche Bedeutung der Streitsache und den unterdurchschnittlichen Aktenumfang, eine moderate Erhöhung auf CHF 3'000.00 als gerechtfertigt. 6.4.3