135 Abs. 4 StPO dem Kanton Bern das ausgerichtete amtliche Honorar zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar zu erstatten, ausmachend CHF 200.00 (10 Stunden zu CHF 20.00), sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).