16) und des Briefs der Staatsanwaltschaft vom 22.06.2023 (5 Minuten), der Aufwand für das Abfassen der Stellungnahmen vom 20.06.2023 und vom 26.06.2023 (total maximal 1 Stunde), der Aufwand für die Kenntnisnahme des Schreibens der Staatsanwaltschaft an das SEM inkl. Stellungnahme des SEM vom 31.08.2023 (maximal 15 Minuten) und schliesslich der Aufwand für Klientengespräche und Abschlussarbeiten (maximal 1 Stunde). Sachbezogen und angemessen erscheint vorliegend somit ein Honorar von maximal CHF 2'000.00 (10 Arbeitsstunden zu CHF 200.00) zuzüglich Auslagen von CHF 97.70 und MWSt von CHF 161.50.