Zu entschädigen ist weiter der Aufwand für die Kenntnisnahme der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16.06.2023 (15 Minuten, Pos. 16) und des Briefs der Staatsanwaltschaft vom 22.06.2023 (5 Minuten), der Aufwand für das Abfassen der Stellungnahmen vom 20.06.2023 und vom 26.06.2023 (total maximal 1 Stunde), der Aufwand für die Kenntnisnahme des Schreibens der Staatsanwaltschaft an das SEM inkl. Stellungnahme des SEM vom 31.08.2023 (maximal 15 Minuten) und schliesslich der Aufwand für Klientengespräche und Abschlussarbeiten (maximal 1 Stunde).