25) und sodann der Aufwand für die Kenntnisnahme des Entscheids des Regionalgerichts vom 30.11.2022, ausmachend maximal 0.5 Stunden. Im Nachgang dazu erkundigte sich der Verteidiger persönlich mehrfach telefonisch und brieflich bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensgegenstand, was mit Verweis auf die Schadenminderungspflicht des Anwalts mit maximal insgesamt 15 Minuten abgegolten wird. Zu entschädigen ist weiter der Aufwand für die Kenntnisnahme der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16.06.2023 (15 Minuten, Pos.