vgl. statt vieler auch Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 216 vom 8. Juni 2022 E. 4.3; BK 21 31 vom 9. März 2021 E. 6.1; je mit Hinweisen). 5.1.2 Zu der angefochtenen Ziff. 2 zur Kostenauflage an den Beschwerdeführer 1 kann der angefochtenen Verfügung sodann folgende Begründung entnommen werden: Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte durch ein vorwerfbares Verhalten Anlass zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegeben.