7 Durchführung erschwert hat. Wie der Beschwerdeführer 1 vorbringt, verstösst die Kostenauflage bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gegen die Unschuldsvermutung (Art. 10 Abs. 1 StPO, Art. 32 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101] und Art. 6 Ziff. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK;