5. 5.1 Der Beschwerdeführer 1 rügt zunächst die Auferlegung der Verfahrenskosten. 5.1.1 Gemäss Art. 426 Abs. 2 StPO können der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn sie rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen