Danach tauchte er unter, ohne sich in einer Gemeinde ordnungsgemäss anzumelden bzw. ohne sich um einen geregelten Aufenthaltsstatus zu bemühen. Vor diesem Hintergrund wurde durch Eintrag des Ausreisedatums im ZEMIS per 01.02.2016 die definitive Ausreise vermutet, wobei das SEM hierzu nie eine Feststellungsverfügung erliess (vgl. dazu Mail des SEM vom 18.08.2016 und Stellungnahme vom 31.08.2023).