Dementsprechend ging tatsächlich am 25.03.2021 auch das [recte: der] Migrationsdienst des Kantons Bern zu Recht davon aus, dass der Beschuldigte über keine Aufenthaltsbewilligung keinen Flüchtlingsausweis mehr verfügte. Auf diese Mitteilung des hierfür zuständigen Migrationsamtes durfte und musste sich Polizei und Staatsanwaltschaft verlassen, nicht zuletzt auch, weil diese Mitteilung auch den damaligen Einträgen im System (ZEMIS) entsprach.