Darüber hinaus war für die Strafverfolgungsbehörden entgegen den Vorbringen der Verteidigung keinesfalls erkennbar, dass der Beschuldigte weiterhin über eine vorläufige Aufnahme verfügte, zumal dies faktisch in diesem Moment nicht zutraf, was der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 23.03.2021 sinngemäss auch bestätigte, indem er aus[ge]führte, seit 9 Jahren über keinen Ausweis mehr zu verfügen. Dementsprechend ging tatsächlich am 25.03.2021 auch das [recte: der] Migrationsdienst des Kantons Bern zu Recht davon aus, dass der Beschuldigte über keine Aufenthaltsbewilligung keinen Flüchtlingsausweis mehr verfügte.